Klarer Fokus
Als Rechtsanwältinnen konzentrieren wir uns auf das Gesellschaftsrecht mit den Schwerpunkten Gesellschafterkonflikte und Unternehmenskauf bzw. -verkauf sowie Rechtsformwahl.
In diesem Bereich verfügen wir als anwaltliche Beraterinnen und Vertreterinnen für Unternehmen über jahrelange Erfahrung sowohl in juristischer Hinsicht als auch bei der Berücksichtigung unternehmerischer Aspekte, um für unsere Mandanten Lösungen zu finden, die nicht nur juristisch präzise, sondern auch ökonomisch sinnvoll und nachhaltig sind.
Im Detail
Das Verhältnis von Gesellschaftern untereinander ist oft nicht ganz einfach. Unterschiedliche Auffassungen über die grundsätzliche Ausrichtung eines Unternehmens oder über kleine einzelne Entscheidungen können zu Konflikten führen, die (negative) Auswirkungen auf das ganze Unternehmen haben.
Kommt es zu derartigen internen Konflikten oder bahnen sich Gesellschafterstreitigkeiten an, unterstützen wir Sie gerne:
Wir suchen nach konstruktiven Lösungen, um ein gemeinsames „Weiter“ in der Gesellschaft zu ermöglichen, wo es gewollt und sinnvoll ist. Ist es nicht denkbar, ein Unternehmen in einer bestimmten Gesellschafterkonstellation weiterzuführen, unterstützen wir Sie dabei, die bisherige Gesellschafterstruktur aufzulösen und neue Strukturen für die Zukunft zu schaffen.
Unser Ziel ist dabei stets, zunächst einvernehmliche Lösungen ohne Einschaltung von Gerichten zu erarbeiten. Ist das nicht möglich, setzen wir Ihr Recht selbstverständlich gerichtlich durch.
Sie benötigen anwaltlichen Rat und Unterstützung in einem Gesellschafterkonflikt? Sprechen Sie uns gerne an!
Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Arbeit im Gesellschaftsrecht ist, Unternehmen und Unternehmer im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen zu beraten und zu begleiten.
Von der ersten Idee an, während der Planung und Anbahnung der Transaktion bis hin zu Umsetzung und Abwicklung kümmern wir uns um die gesellschaftsrechtlichen Aspekte Ihres Projektes. Daneben berücksichtigen wir immer auch weitere rechtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen relevant sind oder werden können: arbeitsrechtliche Themen, z. B. bei Restrukturierungsmaßnahmen, genauso wie mögliche erbrechtliche Verfügungen im Rahmen von Nachfolgeplanungen, die sich auch gesellschaftsrechtlich auswirken können.
Hierbei greifen wir bei Bedarf für Sie auf ein hervorragendes Netzwerk zurück, das unsere Expertise ergänzt: Wir arbeiten u. a. eng mit Banken, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen, mit denen uns ein gemeinsames wirtschaftliches Verständnis von komplexen Sachverhalten verbindet.
Sie benötigen anwaltlichen Rat und Unterstützung bei einer Unternehmenstransaktion? Sprechen Sie uns gerne an!
Ob bei der Unternehmensgründung oder wenn ein Unternehmen wächst: Es stellt sich oftmals die Frage, welche Gesellschaftsform bzw. Rechtsform für ein unternehmerisches Projekt sinnvoll ist.
Vor allem die Frage nach der persönlichen Haftung der Gesellschafter (z. B. GbR) oder einer auf das Gesellschaftskapital beschränkten Haftung (z. B. GmbH) sind bei der Rechtsformwahl entscheidend. Genauso ist aber regelmäßig maßgeblich, welcher finanzielle Aufwand beispielsweise für das Aufbringen des Mindestkapitals entsteht, wie umfangreich und komplex z. B. Buchführungspflichten, Publizitäts- und Prüfpflichten sind. Hier gilt es im Einzelfall herauszufinden und abzuwägen, was am besten zu Ihnen und dem konkreten Geschäftsmodell sowie den individuellen (finanziellen und personellen) Möglichkeiten passt.
Je nach unternehmerischem Projekt und danach, ob nach unternehmerischer Perspektive Wachstum geplant ist oder wird oder ob sich das Unternehmen zunächst nicht verändern soll, kann die Wahl der richtigen Rechtsform damit sehr unterschiedlich ausfallen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, für Ihr Unternehmen ganz individuell herauszufinden, welche Rechtsform passend für das konkrete unternehmerische Projekt ist.
Sie benötigen anwaltlichen Rat und Unterstützung bei einer Unternehmenstransaktion? Sprechen Sie uns gerne an!
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